Verhinderung der Restitution konfiszierter Grundstücke
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Brief von Waltraut Gober an
Herrn Bundespräsidenten Horst Köhler Schloss Bellevue 10557 Berlin
11.07.2007
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Köhler,
als Mitglied des Vorstandes des Vereins „Interessenvertretung Restitution in Rumänien e.V“ bitte ich Sie inständig um Ihre Unterstützung, da ich, wie viele andere Antragsteller in meinem laufenden Restitutionsverfahren in Rumänien, mit vielen Schikanen konfrontiert werde.¹
Auf Grundlage des Gesetzes 247/2005 habe ich fristgerecht Antrag auf Restitution bei den Gemeinden Râs¸nov und Vulcan (Kreis Bras¸ov) gestellt. Obwohl mein Erbanspruch durch die Sterbeurkunden meiner Großeltern und meines Vaters eindeutig bewiesen wurde, wurde ich als rechtmäßige Erbin zunächst abgelehnt. Auf erfolgreich eingereichten Widerspruch wurde mir Entschädigung mit der Begründung angeboten, man werde mich nun als rechtmäßige Erbin anerkennen, kÖnne mir jedoch die konfiszierten Flächen nicht mehr zurückgeben, da sie nicht mehr zur Verfügung stünden. Auch wurden von der BehÖrde in Râs¸nov nicht die geforderten, durch Grundbuchauszüge bewiesenen 42 ha anerkannt, sondern nur 35 ha. Fristgerecht habe ich gegen diesen Bescheid Klage eingereicht.
Im April diesen Jahres erklärte der Bürgermeister von Râşnov auf meine persönliche Anfrage² im Hinblick auf die Rückgabe der Grundstücke meiner Großmutter, die laut den Grundbuchauszügen als rechtmäßige Eigentümerin eingetragen ist, dass auf diesen Grundstücken bereits „legale Titel“ auf der Grundlage des Gesetzes 18/1991 an andere Personen vergeben worden seien und ich mich damit abfinden müsse und alles seine Richtigkeit habe. Auf meine Frage, wieso die Grundstücke vergeben werden konnten, die laut Grundbuch meiner Großmutter und nicht dem Rumänischen Staat gehörten, antwortete er mir in aggressiver Art und Weise, dass das ganze Land dem Rumänischen Staat gehöre und dem Rathaus Râşnov, und sie damit tun, was sie wollen und dies auch für richtig halten.
Des Weiteren habe ich den Bürgermeister von Vulcan im Juni diesen Jahres gebeten, doch bitte auf meinen fristgerecht eingereichten Antrag (eingereicht im November 2005) nach 1 ½ Jahren einen rechtskräftigen Bescheid zu erlassen (laut bestehendem rumänischen Gesetz muss eine Antwort innerhalb von 30 Tagen erfolgen). Er erklärte mir, dass Vulcan keine freien Flächen mehr habe, er auch nicht wüsste, wo sich das besagte Grundstück befinde und es weder alte noch neue Katasterpläne gäbe, mit denen man dieses herausfinden könne. Auch würden die gesamten Flächen neu ausgemessen werden, was noch ca. 7 – 8 Monate in Anspruch nehmen würde. Erst dann könne er mir sagen, ob das Grundstück legal vergeben worden sei oder nicht.
Nach heftigen Diskussionen stellte er mir ein Schreiben aus, das nach Aussage meines Anwalts nicht als rechtskräftiger Bescheid gewertet werden kann.
Die Tatsache, dass meine Großeltern auf einigen Grundbuchauszügen als rechtmäßige Eigentümer eingetragen sind, wurde von beiden Bürgermeistern als irrelevant abgelehnt. Auf zwei weiteren Grundbuchauszügen wurde im Jahre 2002 und 2004 die CAP³ , die bereits seit 1990 nicht mehr existiert, eingetragen.
Sowohl vom Bürgermeister, als auch von den Katasterämtern, wurde mir die Einsicht in die alten und teilweise auch in die neuen Katasterpläne sowie die Offenlegung der angeblich legal vergebenen Titel verweigert. Durch diese konsequente Blockade ist es mir unmöglich, den erforderlichen Gegenbeweis für die Rückforderung meines Grundes und Bodens zu erbringen.
Zwar werden die Gemeinden von den Gerichten zur Offenlegung aufgefordert, diese erschöpft sich jedoch lediglich in der schriftlichen Behauptung des Bürgermeisteramtes, dass die Gemeinde keine freien Flächen mehr zur Verfügung habe. Diese simple Behauptung wird von den Gerichten akzeptiert und ist für das Urteil ausschlaggebend. Der vom Kläger geforderte Nachweis auf Offenlegung der vergebenen Titel wird dabei völlig ignoriert. Da dem Kläger der Zugang zu den Beweisen unmöglich gemacht wird, verliert der Kläger zwangläufig in den Instanzen.
Die beklagten Gemeinden haben somit ihr Ziel, die Verhinderung der Restitutionen, unter dem Deckmantel der Justitia erreicht.
Inzwischen ist allgemein bekannt, dass die lokalen Behörden die bestehenden Restitutionsgesetze ignorieren, um Hand in Hand mit den Immobilienbaronen agieren zu können, und daher die Rückgabe von beschlagnahmtem Eigentum durch Untätigkeit, durch Vorgabe fadenscheiniger Gründe oder mit der Begründung, kein freies Land mehr zur Verfügung zu haben, verweigern. Dennoch werden gewaltige Flächen an ausländische Investoren verkauft.
Nicht verkannt und unterschätzt werden darf, dass beschlagnahmtes und nicht zurückerstattetes Eigentum eine der Hauptursachen von Korruption in Rumänien bildet!
Der Oberste Gerichtshof in Bukarest hat in seinen Urteilen bestätigt, dass die Konfiskationen von Privateigentum durch die kommunistischen Regierungen gegen die damalige Verfassung und internationale Verträge verstieß und folglich illegal war. Der Rumänische Staat erhielt damit keine gültigen Eigentumstitel. Dennoch veräußert heute noch die postkommunistische Regierung einen großen Teil des beschlagnahmten Eigentums (z.B. aufgrund von Gesetz 112/1995). Auch die nachfolgenden Gesetze, wie in meinem Fall das Restitutionsgesetz 247/2005, haben diese Veräußerungen legalisiert, was einen Verstoß gegen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention, Art. 1 vom 1. Zusatzprotokoll, Schutz des Privateigentums) darstellt.
Außerdem hat der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung bestätigt, dass derjenige rechtmäßiger Eigentümer ist, der im Grundbuch rechtmäßig eingetragen ist. Diese Rechtsprechung wird jedoch grÖßtenteils von den BehÖrden und Gerichten ignoriert. Rumänien hat im letzten Jahr über 50 Klagen hinsichtlich beschlagnahmten Eigentums vor dem Europäischen Gerichtshof verloren. Zurzeit befinden sich ca. 10.850 neue Klagen gegen Rumänien in der Warteschlange. In fast allen Fällen muss der Rumänische Staat hohe Entschädigungen an die entschädigungslos enteigneten Eigentümer zahlen, während die Nutznießer ihre Pfründe weiter behalten kÖnnen, was eine konsequente Missachtung des Rechts auf Eigentum bedeutet. Da sich Rumänien als Mitglied der Europäischen Union zur Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichtet hat, ist es für mich unverständlich, dass diese Menschenrechtsverletzungen von anderen EU-Staaten toleriert werden!
Leider haben meine Großeltern und auch mein Vater nicht mehr die Möglichkeit für das erlittene Unrecht, das sie vor über 60 Jahren erfahren mussten, Wiedergutmachung zu erlangen. Als Enkeltochter und Tochter fühle ich mich auch moralisch verpflichtet, in ihrem Sinne zu handeln und ihr Eigentum vom Rumänischen Staat einzufordern!
Durch die intensive Mitarbeit in unserem Verein habe ich viele, vor allem ältere Menschen kennen gelernt, die sich bereits seit Jahren um die Rückgabe ihres Eigentums in Rumänien bemühen, aber bedingt durch Alter, Unwissenheit und Ängste vor weiteren Schikanen zum Teil resigniert haben.
Diese Menschen dürfen nicht ein weiteres Mal Opfer politischer Willkür werden!
Eine Missachtung dieser Umstände käme einer zweiten Konfiskation gleich!
Sehr geehrter Herr Bundespräsident, für Ihre Unterstützung bedanke mich bereits an dieser Stelle!
Hochachtungsvoll
Waltraut Gober
Antwortschreiben bitte an:
Waltraut Gober
Zaisentalstr. 84
D-72760 Reutlingen
walgob@aol.com
Nachrichtlich an:
Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland
Traian Băsescu, Präsident von Rumänien
Jean-Paul Costa, Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Prof. Dr. Dr. h.c. Luzius Wildhaber, Universität Basel
Ingrid Zaarour, Präsidentin der ANRP
Dr. Hans-Gert Pöttering, Präsident des Europäischen Parlaments
Dr. Ingo Friedrich, Mitglied des Europäischen Parlaments
Brigitte Zypries, Bundesministerium der Justiz
Tudor Chiuariu, Ministerul de Justiţie
Dr. Oli Rehn, EU-Erweiterungskommissar
Franco Frattini, Europäische Kommission
Thomas Gerlach, Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Frank-Walter Steinmeier, Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Roland Lohkamp, Deutsche Botschaft Bukarest
Generalkonsulat Rumänien, Bonn
¹ Meine Familie stammt aus Rumänien, wo sie deutschstämmige rumänische StaatsangehÖrige waren. Ihr Grundbesitz von 42 ha wurde ihnen 1946 konfisziert.
Meine Großeltern und mein Vater sind auch nach Ende des 2. Weltkriegs in Rumänien geblieben und auch dort verstorben.
² mit Hilfe eines Vorstandsmitgliedes unseres Vereins, der simultan übersetzte, da ich nicht rumänisch spreche.
³
CAP ist eine landwirtschaftliche Genossenschaft.
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