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ResRo - Interessenvertretung RESTITUTION in Rumänien e.V.
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Antwortschreiben des VizePräsidenten der Europäischen Kommission

EUROPÄISCHE KOMMISSION
Kabinett des VizePräsident Günter Verheugen
Kabinettchefin

Brüssel, den 11. Mai 2007
PE/ee D(2007) 688

Sehr geehrte Frau Decker-That,

vielen herzlichen Dank für Ihren Brief an Kommissar Verheugen, in dem Sie ihn über Ihre Petition zur Rückgabe von Eigentum in Rumänien informieren.

Kommissar Verheugen hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass nach dem EU Vertrag Eigentumsfragen einschließlich Restitutionsansprüche in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.

Nach dem EU Beitritt Rumäniens gilt allerdings, dass dabei der Grundsatz der Nichtdiskriminierung von EU Bürgern durch Rumänien zu beachten ist.

Deshalb können Restitutionsfragen lediglich gegenüber den rumänischen Autoritäten geltend gemacht werden. Insofern rechne ich auf Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße

Petra Erler

Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 1111.
Büro: BERL 12/34. Telefon: Durchwahl (32-2) 2981109. Telefax: (32-2) 2921289.

 

ThemenpunktAntwort des Generaldirektors für Menschenrechte Philippe Boillat

ThemenpunktAntwort des EU-Parlamentariers Markus Ferber

ThemenpunktAntwort des Europäischen Bürgerbeauftragten Nikiforos Diamandouros

ThemenpunktAntwort des Europäischen Kabinett Kommissars Olli Rehn

ThemenpunktAntwort des VizePräsidenten der Europäischen Kommission Günter Verheugen

ThemenpunktAntwort des Präsidenten Rumäniens Traian Băsescu


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Brief Verheugen [128 KB]



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