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Antwortschreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten

DER EUROPÄISCHE BÜRGERBEAUFTRAGTE P. NIKIFOROS DIAMANDOUROS

Straßburg, den 15-06-2007 / Beschwerde Nr. 1563/2007/WP

Sehr geehrte Frau Decker-That

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 24. April 2007, mit dem Sie mir eine Petition zur Restitution von Eigentum in Rumänien zugeleitet haben.

Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt antworte.

Da Sie angeben, dass Sie Ihr Schreiben „nachrichtlich“ an mich sowie an eine Reihe anderer Adressaten gerichtet haben, war ich nicht ganz sicher, ob Sie es als Beschwerde oder als nur zu meiner Information gedacht behandelt wissen wollten. Aufgrund des Inhalts Ihres Schreibens habe ich jedoch beschlossen, es als Beschwerde zu behandeln.

Im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und im Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten sind die Bedingungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde genau festgelegt. Der Bürgerbeauftragte kann nur dann mit einer Untersuchung beginnen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind.

Eine dieser Bedingungen lautet:

Artikel 2 Absatz 1 - Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten:

"Der Bürgerbeauftragte trägt im Rahmen (…) der (…) Verträge dazu bei, Missstände bei der Tätigkeit der Organe und Institutionen der Gemeinschaft (…) aufzudecken (…). Handlungen anderer Behörden oder Personen können nicht Gegenstand von Beschwerden beim Bürgerbeauftragten sein."

Eine sorgfältige Prüfung Ihrer Beschwerde hat ergeben, dass diese Bedingung nicht erfüllt ist, denn sie bezieht sich nicht auf die Tätigkeit eines Organs oder einer Institution der Gemeinschaft, zu denen etwa die Europäische Kommission oder das Europäische Parlament gehören, sondern auf Einrichtungen in Rumänien.

Ich muss Ihnen deshalb zu meinem Bedauern mitteilen, dass ich nicht befugt bin, mich mit Ihrer Beschwerde zu befassen.

Sie könnten jedoch erwägen, sich mit Ihrem Anliegen an den rumänischen Bürgerbeauftragten, Herrn Prof. Dr. Ioan Muraru, zu wenden, falls Sie dies nicht bereits getan haben. Sie erreichen den Bürgerbeauftragten unter folgender Anschrift:

Prof. Dr. Ioan Muraru
Institutia Avocatul Poporului
Eugeniu Carada 3
Sector 3
RO-71204 Bucuresti
RUMÄNIEN
Tel.: +40213127134
E-Mail: avp@avp.ro

In Anlage an dieses Schreiben finden Sie eine Broschüre, die meinen Aufgabenbereich und meine Tätigkeit als Europäischer Bürgerbeauftragter erläutert.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr. P. Nikiforos DIAMANDOUROS

Der Europäische Bürgerbeauftragte
1, avenue du Président Robert Schuman - B.P. 403 - F-67001 STRASBOURG Cedex
Telefon: +33(0)388.17.23.13 - Fax: +33(0)388.17.90.62
http://www.ombudsman.europa.eu - eo@ombudsman.europa.eu

 

ThemenpunktAntwort des Generaldirektors für Menschenrechte Philippe Boillat

ThemenpunktAntwort des EU-Parlamentariers Markus Ferber

ThemenpunktAntwort des Europäischen Bürgerbeauftragten Nikiforos Diamandouros

ThemenpunktAntwort des Europäischen Kabinett Kommissars Olli Rehn

ThemenpunktAntwort des VizePräsidenten der Europäischen Kommission Günter Verheugen

ThemenpunktAntwort des Präsidenten Rumäniens Traian Băsescu


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Brief Diamandouros [284 KB]



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